1. BVG Revision

Letzte Änderung am 04.07.2010

Am 3. Oktober 2003 hat das Parlament die 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verabschiedet. Ziele der Revision waren neben einer besseren Koordination mit den Bestimmungen der AHV insbesondere eine Angleichung der Bedingungen für Frauen und Männer sowie ein besserer Schutz von Teilzeitbeschäftigten.

Die 1. BVG-Revision wird gestaffelt bis Anfang 2006 in Kraft treten. Bereits am 1. April 2004 wurden Bestimmungen rechtskräftig, welche Massnahmen zu Gunsten einer grösseren Transparenz in Bezug auf die Führung der Vorsorgeeinrichtungen und auf die paritätische Verwaltung beinhalten. Auf den 1. Januar 2005 sollen die restlichen revidierten Bestimmungen mit Ausnahme der steuerlichen Bestimmungen wirksam werden, mit einer Übergangsregelung zur Anpassung der Reglemente und Abläufe bei den Versicherungsträgern.

Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte: