Altersrente

Letzte Änderung am 03.02.2016

Die meisten gehen davon aus, dass sie die AHV-Rente automatisch erhalten, wenn sie ihr reguläres Rentenalter erreichen. Doch der Bezug der Rente muss bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet werden – am besten drei bis sechs Monate vor der Pensionierung, damit die erste Rente pünktlich ausbezahlt wird.

Die maximale Altersrente von zurzeit CHF 2'350.00 pro Monat erhalten Personen, wenn ihr durchschnittliches Jahreseinkommen inklusive allfälliger Gutschriften für die Kindererziehung oder die Pflege naher Verwandter mindestens CHF 84'600.00 beträgt. Für jedes fehlende Beitragsjahr ab dem 21. Altersjahr wird die Rente anteilsmässig gekürzt. Pensionierte Ehepaare bekommen höchstens CHF 3'525.00 pro Monat. Unverheiratete Paare hingegen können bis zu CHF 4'700.00 erhalten, wenn beide Partner Anrecht auf die maximale Einzelrente haben.

 

Es empfiehlt sich für alle angehenden Pensionierten, die Altersrente von der AHV im Voraus berechnen zu lassen. So kann man Unstimmigkeiten frühzeitig auf den Grund gehen. Geschuldete AHV-Beiträge lassen sich innerhalb von fünf Jahren nachzahlen und damit lässt sich eine Rentenkürzung aufgrund von Beitragslücken vermeiden. Für Personen ab 40 ist eine Vorausberechnung alle fünf Jahre kostenlos.

Auch einen Vorbezug oder Aufschub der AHV-Rente muss man rechtzeitig anmelden. Ein Vorbezug ist nur ein ganzes Jahr oder zwei ganze Jahre vor dem Datum der ordentlichen Pensionierung möglich und führt zu einer lebenslänglichen Rentenkürzung um bis zu 13,6 Prozent. Wer den Bezug der Rente aufschieben möchte, muss seine AHV-Ausgleichskasse spätestens ein Jahr nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters informieren. Ein Rentenaufschub ist um maximal fünf Jahre möglich. Die Rente erhöht sich dadurch lebenslang, je nach Dauer des Aufschubs um bis zu 31,5 Prozent.

Ob sich ein Vorbezug oder Aufschub finanziell lohnt, hängt von der Lebenserwartung, den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie der Steuersituation ab. Stirbt ein Rentner zum Beispiel schon mit 70, hat er bei einem Vorbezug bis zu seinem Tod insgesamt mehr Rente erhalten als bei einem Bezug mit 65. Wird ein Rentner hingegen mindestens 86 Jahre alt, ist die Summe aller erhaltenen Renten am höchsten, wenn er den Bezug seiner Rente möglichst lange aufschiebt. Diese Altersgrenze verschiebt sich je nach Steuerersparnis, die man dank dem Aufschub erzielt, nach unten.

 

Viele Frühpensionierte wissen nicht, dass sie weiterhin AHV-Beiträge zahlen müssen, bis sie ihr ordentliches Rentenalter erreichen. Die Höhe der Beiträge hängt vom Vermögen und Renteneinkommen ab. Sie betragen mindestens CHF 480.00 und höchstens CHF 24'000.00 pro Jahr. Wenn einer der beiden Partner ein Teilzeitpensum beibehält, kann er unter Umständen seine eigenen AHV-Beiträge senken und seinen Partner von der Beitragspflicht entbinden. Die Beitragspflicht entfällt nämlich, wenn der Ehepartner als erwerbstätig im Sinne der AHV gilt und mindestens CHF 960.00 pro Jahr in die AHV einzahlt.