Geschäftswagen

Letzte Änderung am 03.02.2016

Steueroptimierung mit dem gemischt genutzten Geschäftswagen

Die bedeutendste Gehaltsnebenleistung in der Schweiz ist und bleibt der Geschäftswagen, der auch für Privatfahrten verwendet werden darf. Die meisten Unternehmungen werden die Pauschalregelung anwenden, wonach 0,8 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer pro Monat auf dem Lohnausweis als Naturallohn unter Ziffer 2.2 zu deklarieren ist.

Auch bei Occasionen wird der Privatanteil mit 0,8 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer pro Monat berechnet. Der Mindestbetrag von CHF 150.00 pro Monat ist jedoch zu beachten. Der pauschale Privatanteil für ein Fahrzeug, welches z. B. zu CHF 12'000 gekauft wurde, ist somit mit CHF 1'800.00 pro Jahr zu bewerten.

Abhängig vom Anteil der Privatnutzung kann es sich lohnen alternative Methoden zu prüfen:

 

Vielfahrer (z.B. Aussendienstmitarbeiter)


Vergleichsweise wenige Geschäftskilometer, langer Arbeitsweg (z.B. Innendienst)


Wenige Privatkilometer, langer Arbeitsweg