Geschäftswagen
Letzte Änderung am 03.02.2016
Steueroptimierung mit dem gemischt genutzten Geschäftswagen
Die bedeutendste Gehaltsnebenleistung in der Schweiz ist und bleibt der Geschäftswagen, der auch für Privatfahrten verwendet werden darf. Die meisten Unternehmungen werden die Pauschalregelung anwenden, wonach 0,8 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer pro Monat auf dem Lohnausweis als Naturallohn unter Ziffer 2.2 zu deklarieren ist.
Auch bei Occasionen wird der Privatanteil mit 0,8 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer pro Monat berechnet. Der Mindestbetrag von CHF 150.00 pro Monat ist jedoch zu beachten. Der pauschale Privatanteil für ein Fahrzeug, welches z. B. zu CHF 12'000 gekauft wurde, ist somit mit CHF 1'800.00 pro Jahr zu bewerten.
Abhängig vom Anteil der Privatnutzung kann es sich lohnen alternative Methoden zu prüfen:
Vielfahrer (z.B. Aussendienstmitarbeiter)
- Haltung des geschäftlich verwendeten Fahrzeugs privat und Abrechnung von 70 Rappen pro geschäftlich gefahrenem Kilometer als Auslagenersatz --> Vorteil: Es fallen keine Sozialleistungen auf den Fahrzeugspesen an und der Arbeitswegabzug in der privaten Steuererklärung bleibt weiterhin möglich.
Vergleichsweise wenige Geschäftskilometer, langer Arbeitsweg (z.B. Innendienst)
- Nutzung eines gemischt genutzten Geschäftswagens. Deklaration des Privatanteils mittels der Pauschale von 0,8 % des Kaufpreises exkl. Mehrwertsteuer pro Monat im Lohnausweis.
Wenige Privatkilometer, langer Arbeitsweg
- Nutzung eines gemischt genutzten Geschäftswagens. Abrechnung der Privatkilometer nach Bordbuch. Gemäss Wegleitung zum Lohnausweis sind die privat gefahrenen Kilometer (ohne Arbeitsweg) gemäss Ansatz aus der TCS-Tabelle als Naturalleistung unter Ziffer 2.2 zu deklarieren. Der Arbeitsweg wird mit einem Vermerk unter Buchstabe "F" abgehandelt. Bei Vorliegen eines von der Steuerverwaltung genehmigten Spesenreglements können die privat gefahrenen Kilometer im Normalfall mit 40 Rappen pro Kilometer deklariert werden.